Gerichtsverfahren gegen Christina Block: Anstehende Zeugenbefragung

Christina Block wartet auf Zeugenaussagen.

Hamburg, 2025 – Die Hansestadt Hamburg ist momentan im Rampenlicht. Im Fokus: Christina Block, Geschäftsfrau und Tochter des bekannten Steakhaus-Gründers Eugen Block. Der Prozess gegen sie und die anderen Angeklagten zieht weit über Norddeutschland hinaus die Blicke auf sich. Der Hintergrund sind schwere Vorwürfe, die mutmaßliche Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark nach Deutschland zu Beginn des Jahres 2025. Dieser Fall beleuchtet nicht nur das Leben einer bekannten Familie aus Hamburg, sondern wirft auch fundamentale Fragen zum internationalen Familienrecht, zur elterlichen Sorge und zu Kindesschutzmechanismen in Europa auf.

Die Befragung von Christina Block vor dem Landgericht Hamburg ist für Freitag angesetzt – ein entscheidender Augenblick in einem Verfahren, das schon von emotionalen Momenten, juristischer Komplexität und medialer Aufmerksamkeit geprägt ist. Seit dem Prozessbeginn im Juli 2025 haben sich die Anklagepunkte, die Verteidigungsstrategie und auch die öffentliche Wahrnehmung kontinuierlich verändert. Im Fokus eines Sorgerechtsstreits, der im Winter 2024/2025 eine dramatische Wendung nahm, steht die Hauptangeklagte, Block selbst. In der Silvesternacht haben laut Staatsanwaltschaft maskierte Männer die beiden Kinder gewaltsam aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark entführt und nach Deutschland gebracht. Die Mutter weist jegliche Kenntnis oder Beteiligung an der Aktion zurück.

Insgesamt sieben Personen sitzen mit Block auf der Anklagebank, darunter ihr Lebensgefährte, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling. Die Anschuldigungen lauten auf gemeinschaftliche Entziehung Minderjähriger sowie Beihilfe. Alle Angeklagten weisen eine Beteiligung an der Tat entschieden zurück. An den bisherigen Verhandlungstagen haben sich neue Entwicklungen und Dynamiken gezeigt: Block hat sich von ihrem langjährigen Verteidiger getrennt und wird nun von Ingo Bott vertreten.

Die öffentliche Diskussion über den Fall wird von Themen wie dem Wohl der Kinder, der Handhabung von grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreitigkeiten durch die Justiz und der Rolle von Prominenten im Gerichtssaal dominiert. Zur gleichen Zeit sind die rechtlichen Einzelheiten des internationalen Familienrechts und die Abläufe im deutschen Strafverfahren im Fokus. Alle warten gespannt auf die Vernehmung von Christina Block, weil sie dort zum ersten Mal ausführlich zu den Vorwürfen Stellung beziehen wird. Neue Erkenntnisse über die Hintergründe, die Ereignisse in der fraglichen Nacht und mögliche Motive erhoffen sich die Beobachter.

Der Artikel betrachtet alle Aspekte des Falls, verfolgt die Prozessentwicklung, analysiert die rechtlichen Grundlagen und skizziert die Auswirkungen auf die Beteiligten und das gesellschaftliche Klima.

Die Hintergründe des Falls: Eskalation eines Sorgerechtsstreits

Das Verfahren gegen Christina Block hat seinen Ursprung in einem langjährigen, erbitterten Sorgerechtsstreit zwischen der Unternehmerin und ihrem Ex-Mann. Seit der Trennung der Eheleute vor einigen Jahren war das Sorgerecht für die beiden jüngsten Kinder immer wieder ein Streitpunkt. Die Eltern beantragten beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nachdem der Vater im Jahr 2024 mit den Kindern nach Dänemark gezogen war, eskalierte die Lage. Die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt der Kinder in Dänemark wurde von deutschen und dänischen Gerichten mehrmals überprüft, während das geteilte Sorgerecht weiterhin besteht.

Die fortwährenden Auseinandersetzungen erhöhten die emotionale Belastung für die Familie, vor allem für die Kinder. Der Alltag der Betroffenen war geprägt von Schriftwechseln zwischen Anwälten, Gutachten der Jugendämter und Gerichtsbeschlüssen. Kinder waren laut den Medienberichten aus den Jahren 2024 und 2025 immer wieder dem hohen Druck ausgesetzt. Freunde und Bekannte der Familie schilderten das Verhältnis der Eltern als stark zerrüttet.

Die Eskalation ereignete sich in der Nacht zum Neujahr 2025, als die beiden Kinder – damals waren sie zehn und dreizehn Jahre alt – den Angaben der dänischen Behörden zufolge von mehreren Männern aus dem Haus ihres Vaters entführt wurden. Nach den ersten Ermittlungen wurden sie in einem Transportfahrzeug nach Deutschland gebracht. Nach dem Eilantrag des Vaters reagierten die deutsche Polizei und das Hanseatische Oberlandesgericht sofort und wiesen an, dass die Kinder nach Dänemark zurückgebracht werden sollen, nachdem sie nur wenige Tage bei der Mutter waren.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg begann mit den Ermittlungen, die schnell Christina Block und ihr Umfeld betrafen. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse wurden insgesamt sieben Personen angeklagt. Die Vorwürfe beziehen sich neben der mutmaßlichen Auftragserteilung zur Entführung auch auf die logistische Planung und Durchführung des Transports. Die internationale Dimension und die große Anzahl der beteiligten Personen machen den Fall besonders komplex. Die öffentliche und juristische Debatte dreht sich seitdem um die Frage, wie sehr Block persönlich verantwortlich ist.

Die Rolle von Christina Block und die Anklagepunkte

Im Jahr 2025 steht Christina Block, eine der bekanntesten Unternehmerinnen Hamburgs, wegen schwerer strafrechtlicher Vorwürfe unter Druck. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Die Anklageschrift besagt, dass Block maßgeblich an der Planung und Umsetzung des Vorhabens beteiligt war. Die Ermittler stützen sich auf Zeugenaussagen, abgehörte Telefonate und weitere Beweismittel, die im Verlauf des bisherigen Verfahrens präsentiert wurden.

Das Hauptaugenmerk der Anklage liegt auf dem Vorwurf der gemeinschaftlichen Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB, in einem besonders schweren Fall. Außerdem wird Block Beihilfe zur Freiheitsberaubung und zur Verletzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorgeworfen. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Tat anscheinend mit großer krimineller Energie und Planung durchgeführt wurde. Es wird vermutet, dass mehrere Personen, darunter ehemalige Sicherheitskräfte, am Übergriff beteiligt waren.

Die Vorwürfe hat Christina Block bislang komplett zurückgewiesen. Am dritten Verhandlungstag im Juli 2025 gab sie in einer mehrstündigen Erklärung zu Protokoll, dass sie von der Entführung nichts gewusst habe. Sie nahm an, dass ihre Kinder auf legalem Wege nach Deutschland zu ihr kommen könnten. Die Verteidigung führt an, dass es keine belastbaren Beweise dafür gibt, dass Block sie beteiligt oder sogar einen Auftrag erteilt hat.

Auch die Rolle der übrigen Angeklagten, einschließlich ihres Lebensgefährten Gerhard Delling, wird intensiv untersucht. Delling wird vorgeworfen, Beihilfe geleistet zu haben, indem er angeblich bei der Organisation der Unterbringung der Kinder in Deutschland geholfen hat. Alle anderen Angeklagten weisen ebenfalls jede Schuld von sich.

Die Schwierigkeiten, mit denen die Justiz bei der Aufklärung grenzüberschreitender Familiendelikte konfrontiert ist, werden durch die Anklagepunkte deutlich. Die rechtliche Bewertung der Vorfälle wird durch die parallelen Zuständigkeiten der deutschen und der dänischen Behörden zusätzlich kompliziert. Die Vernehmung von Block gilt als entscheidender Moment in einem Verfahren, das durch die Prominenz der Hauptangeklagten und die emotionale Dimension der Tat besondere öffentliche Aufmerksamkeit erhält.

Der Ablauf des Prozesses: Neue Dynamiken und Verteidigungsstrategien

Am 11. Juli 2025 startete der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte vor dem Landgericht Hamburg. Schon am Anfang war es offensichtlich, dass das Verfahren durch eine hohe Komplexität und eine große öffentliche Aufmerksamkeit geprägt sein würde. Die Anklage legte eine umfassende Begründung vor, in der die mutmaßliche Beteiligung aller Angeklagten an der Entführung detailliert erläutert wurde. Die Verteidigung von Block, zu Beginn vertreten durch den renommierten Hamburger Strafverteidiger Otmar Kury, betonte früh, dass die Angeklagte als besorgte Mutter dargestellt werden sollte, die verzweifelt um das Wohl ihrer Kinder kämpfte nach Jahren des Sorgerechtsstreits.

Am 25. Juli 2025, dem dritten Verhandlungstag, erklärte Block in einer mehrstündigen Stellungnahme, dass die Vorwürfe unbegründet seien. Sie unterstrich, dass sie nichts über die geplante oder durchgeführte Entführung wusste. Sie wies entschieden die Darstellung der Staatsanwaltschaft zurück, sie sei die treibende Kraft hinter der Aktion gewesen. Auch die anderen Angeklagten äußerten sich ähnlich und betonten, unschuldig zu sein.

Eine unerwartete Wendung ereignete sich im Verlauf des Prozesses: Anfang August trennte sich Block von ihrem langjährigen Anwalt Kury und engagierte den Düsseldorfer Strafverteidiger Ingo Bott als neuen Pflichtverteidiger. Bott wurde durch das Gericht bestätigt, und er prägte fortan maßgeblich die Verteidigungsstrategie. Analysten sahen in diesem Schritt den Versuch, das Verfahren neu zu orientieren und mögliche Belastungen aus dem bisherigen Vorgehen zu beseitigen.

Die weiteren Verhandlungstage standen im Zeichen der Zeugenvernehmungen, der Analyse technischer Beweismittel und der juristischen Auseinandersetzung über die Zuständigkeit deutscher und dänischer Gerichte. Besonders umstritten sind die abgehörten Telefonate und Chatprotokolle, die die Staatsanwaltschaft als mögliche Beweise für eine Mitwisserschaft oder sogar Beteiligung Blocks vorlegt. Die Verteidigung kritisiert die Rechtmäßigkeit und die Belastbarkeit dieser Beweismittel.

Die Befragung von Block, die für diesen Freitag geplant ist, gilt als entscheidender Moment. Sie wird voraussichtlich zu den genauen Ereignissen in der Silvesternacht, zu ihren Beziehungen zu den Mitangeklagten und zu ihrem Wissen über die Aktion Stellung nehmen. Die Verteidigung verfolgt die Strategie, durch die Vernehmung Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft zu säen und so die Glaubwürdigkeit der Anklage zu untergraben.

Die internationale Dimension: Rechtliche Herausforderungen im deutsch-dänischen Kontext

Die Fallgeschichte Block zeigt eindrucksvoll, wie schwierig grenzüberschreitende Sorgerechtsstreitigkeiten in der Europäischen Union sind. Die beiden Kinder lebten zum Zeitpunkt der Entführung rechtmäßig in Dänemark beim Vater, da ein dänisches Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugunsten des Vaters entschieden hatte. Ein Spannungsverhältnis zwischen dem deutschen Familienrecht und dem dänischen Recht bezüglich des Sorgerechts und der Rückführungsmodalitäten bestand, was während der Ermittlungen und des Prozesses immer wieder deutlich wurde.

Die Ermittlungen der Polizei nach der Entführung übernahmen die deutschen und dänischen Behörden gemeinsam. Die Kinder wurden in wenigen Tagen nach Deutschland gebracht und der Mutter übergeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied nach einem Eilantrag des Vaters, die Kinder sofort zurückzuführen, und zwar basierend auf dem Haager Kindesentführungsübereinkommens. Dieses internationale Abkommen sorgt dafür, dass Kinder, die von einem Elternteil widerrechtlich ins Ausland gebracht wurden, schnell zurückgeführt werden.

Dennoch war es schwierig, dass die Ermittlungsbehörden zusammenarbeiteten. Verschiedene Ansichten über die Rolle der Mutter, die Gewichtung elterlicher Rechte und die Einschätzung der Gefährdungslage der Kinder waren Gründe für die Verzögerungen. Die dänische Polizei betrachtete die Entführung als einen besonders schweren Fall von Kindesentziehung, während die deutschen Behörden zunächst von einem Sorgerechtskonflikt ausgingen.

Diese internationalen Aspekte sind im aktuellen Prozess von großer Bedeutung. Die Verteidigung führt an, dass Christina Block keine Möglichkeit hatte, auf das Geschehen in Dänemark Einfluss zu nehmen, und dass die rechtliche Bewertung der Tat in Deutschland differenziert erfolgen müsse. Im Gegensatz dazu hebt die Staatsanwaltschaft die grenzüberschreitende Planung und Durchführung der Entführung hervor. Die Zuständigkeit und die Auslegung internationaler Abkommen sind zentrale Streitpunkte im Verfahren.

Die Rolle der Kinder: Schutz, Belastung und Kindeswohl im Fokus

Im Mittelpunkt des Falls stehen die zwei Kinder, deren Namen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes anonymisiert sind. Die Diskussion über ihr Wohl wurde in Deutschland und Dänemark wesentlich durch die juristische und mediale Auseinandersetzung darüber geprägt. Immer wieder haben Kinderschutzorganisationen und Familienrechtsexperten ihre Besorgnis über die psychische Belastung der Kinder im Zuge des Sorgerechtsstreits und der Entführung geäußert.

Nach der Entführung wurden die Kinder zunächst von der Mutter in Hamburg betreut, bevor sie nach wenigen Tagen auf gerichtliche Anordnung zurück nach Dänemark gebracht wurden. Sie erhielten dort Unterstützung von Jugendämtern und Psychologen. Eine erhebliche Belastungssituation wird in den Berichten der Sachverständigen, die im Prozess verlesen wurden, beschrieben. Für die Kinder waren die Geschehnisse bedrohlich und verwirrend. Die plötzliche Trennung vom Vater, der gewaltsame Zugriff und der Transport nach Deutschland haben demnach schwere Auswirkungen hinterlassen.

Das Kindeswohl wurde im Verfahren immer wieder in den Mittelpunkt gerückt. Die Herausforderung der Justiz besteht darin, die Elternrechte auf Umgang und Erziehung mit dem Kinder- und Jugendschutz in Einklang zu bringen. Die Verteidigung von Christina Block hebt hervor, dass sie immer im Sinne der Kinder gehandelt habe und nur deren Wunsch nach Kontakt zur Mutter erfüllen wollte. Die Staatsanwaltschaft hingegen erkennt in der Vorgehensweise von Blocks eine große Gefährdung des Kindeswohls.

Fachleute weisen darauf hin, dass grenzüberschreitende Sorgerechtsstreitigkeiten Kinder besonders stark belasten können. Familienrechtliche Überlegungen stellen an erster Stelle, dass stabile Bezugspersonen und ein verlässliches Umfeld geschaffen werden müssen. Der aktuelle Fall hat die Diskussion über Reformen im europäischen Familienrecht und die Optimierung der grenzüberschreitenden Kinderschutzmechanismen wiederbelebt.

Mediale Aufmerksamkeit und öffentliche Debatte: Prominenz im Zwielicht

In den vergangenen Monaten hat der Prozess gegen Christina Block die Medien außergewöhnlich beschäftigt. Sie ist die Tochter einer Hamburger Unternehmerfamilie und war über viele Jahre Geschäftsführerin der Block House Gruppe, weshalb sie im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht. Viele Fernsehsender, Zeitungen und Online-Portale berichten regelmäßig über den Fortschritt des Verfahrens. Von sachlichen Prozessprotokollen bis zu emotionalen Kommentaren und Spekulationen über die privaten Hintergründe der Tat umfasst die Berichterstattung alles.

Durch die Prominenz von Blocks und ihrem Lebenspartner, dem ehemaligen Sportmoderator Gerhard Delling, hat der Fall zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten. Während einige Medien die Angeklagte als verzweifelte Mutter darstellen, die um ihre Kinder kämpft, sehen andere sie als mutmaßliche Drahtzieherin einer kriminellen Handlung. Die Berichterstattung ist dabei nicht frei von Vorurteilen und einer öffentlichen Vorverurteilung.

Die gesellschaftliche Bedeutung des Falls wird durch öffentliche Debattenbeiträge, wie die von Familienrechtsexperten, Psychologen und Politikern, deutlich. Es gibt eine hitzige Debatte über die Angemessenheit des Umgangs der Justiz mit prominenten Angeklagten, die Rolle der Medien im Verfahren und die Verantwortung aller Beteiligten für das Wohl des Kindes. Die Berichterstattung wird gleichzeitig kritisch betrachtet, vor allem in Bezug auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kinder.

Der Fall Block ist ein gutes Beispiel dafür, wie private Familienkonflikte durch die Medienberichterstattung zu öffentlichen Angelegenheiten werden können. Die Auswirkungen auf die Beteiligten sind erheblich: Neben dem juristischen Verfahren stehen Block und ihr Umfeld auch vor einer umfassenden öffentlichen Debatte, die teils massive Kritik, aber auch nicht selten Anfeindungen umfasst. Die Funktion der Medien im Verlauf des Prozesses ist ein Thema, das immer noch Diskussionen hervorruft.

Juristische Einordnung: Das deutsche und internationale Familienrecht im Vergleich

Der Prozess gegen Christina Block wirft grundlegende Fragen zur Anwendung und Auslegung des deutschen sowie des internationalen Familienrechts auf. Der Fokus liegt auf der Möglichkeit, Sorgerechtsentscheidungen über Ländergrenzen hinweg durchzusetzen, und darauf, welche strafrechtlichen Konsequenzen Verstöße nach sich ziehen können. In Fällen von Kindesentziehung hat das deutsche Familienrecht strenge Vorschriften. Nach § 235 StGB ist die Entziehung Minderjähriger strafbar, vor allem wenn dies durch Gewalt oder in Zusammenarbeit mit mehreren Tätern geschieht.

Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, dem Deutschland und Dänemark beide angehören, verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder, die widerrechtlich ins Ausland verbracht wurden, schnell zurückzuführen. Die Gerichte beider Staaten müssen hierbei zusammenarbeiten und das Wohl des Kindes priorisieren. Es ist jedoch oft schwierig, diese Vorgaben praktisch umzusetzen, besonders wenn unterschiedliche rechtliche Auffassungen oder konkurrierende Gerichtsentscheidungen existieren.

Im Fall Block brachte die Verteidigung immer wieder das Argument vor, die Mutter habe nur ihr Umgangsrecht wahrnehmen wollen und sei durch die Entscheidungen der dänischen Gerichte benachteiligt worden. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht in dem Vorgehen der Blocks eine bewusste Missachtung gerichtlicher Entscheidungen und einen gravierenden Eingriff in das Sorgerecht des Vaters.

Die juristische Bewertung des Falls wird erschwert, weil man gleichzeitig deutsches und dänisches Recht anwenden muss. Im Prozess geht es zentral um die Frage, ob und in welchem Maß Block für die Organisation und Durchführung der Entführung strafrechtlich verantwortlich ist. Die Entscheidung des Gerichts wird als Wegweiser für ähnliche grenzüberschreitende Sorgerechtskonflikte fungieren und könnte zukünftige Reformen im europäischen Familienrecht beeinflussen.

Ausblick auf die kommenden Verhandlungstage und mögliche Entwicklungen

Die geplante Befragung von Christina Block am Freitag ist ein entscheidender Wendepunkt im Verfahren. Es wird von den Beobachtern erwartet, dass ihre Äußerungen einen großen Beitrag zur Beantwortung der strittigen Fragen leisten werden. Ob es Block gelingt, die Vorwürfe zu entkräften und Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft zu säen, wird entscheidend für den weiteren Verlauf des Prozesses sein. Die Verteidigung hat angekündigt, neue Beweismittel zu präsentieren und weitere Zeugen zu benennen, die die Unschuld der Hauptangeklagten beweisen sollen.

Die Staatsanwaltschaft bereitet sich darauf vor, die Belastungszeugen ein weiteres Mal zu befragen und die Analyse technischer Beweismittel zu vertiefen. Vor allem die abgehörten Telefonate und Chatprotokolle müssen sie noch einmal genau analysieren und juristisch bewerten. Es ist bereits erkennbar, dass das Gericht alle relevanten Umstände umfassend aufklären möchte und sogar internationale Rechtshilfeersuchen in Betracht zieht.

Die Öffentlichkeit hat den Fall weiterhin im Blick. Familienrechtsexperten und Kinderschutzorganisationen beobachten das Verfahren ebenso wie Vertreter aus Politik und Gesellschaft. Die Diskussion darüber, wie die Justiz mit grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikten und dem Einfluss prominenter Angeklagter umgeht, ist nach wie vor sehr aktuell.

Für Christina Block und die anderen Angeklagten steht viel auf dem Spiel: Neben der Gefahr einer Verurteilung drohen ihnen erhebliche persönliche, berufliche und gesellschaftliche Konsequenzen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die Fortschritte im internationalen Familienrecht in Europa von Bedeutung. In den nächsten Wochen wird man sehen, welche neuen Einsichten der Prozess bringt und wie das Gericht die komplexen Sachverhalte rechtlich bewertet.